Digitalisierungsförderung 2023 – Umsetzung beim Kreissportbund
REACT-EU Digitale Transformation
Über das REACT-EU-Förderprogramm der Europäischen Union werden im Rahmen der Maßnahme „Digitalisierung gemeinnütziger Sportorganisationen in NRW“ Investitionen in die Digitalisierung des organisierten Breitensports in NRW gefördert.
An diesem Förderprogramm partizipiert auch der Kreissportbund RBK mit seiner Geschäftsstelle in Bergisch Gladbach. Insgesamt liegt der Fokus auf modernen Präsentations- und Videokonferenzsystemen sowie moderne und zeitgemäße Ausstattung der Arbeitsplätze für das Haupt- und Ehrenamt. Für die Geschäftsstelle stehen bis zu 50.000 Euro für entsprechende Vorhaben zur Verfügung. Ohne die finanzielle Unterstützung der Europäischen Union könnten die Vorhaben in dieser Form nicht umgesetzt werden.
Für Sportvereine
+++ Antragsfrist ist abgelaufen! +++
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, dass kurzfristig zusätzliche Mittel für das Digitalisierungsprogramm in Höhe von rund 12 Mio. Euro (zusätzlich 100.000 € für den Rheinisch-Bergischen Kreis) für den organisierten Sport bereitgestellt werden konnten. Die Fristen (Vorlage der gebündelten Verwendungsnachweise bis zum 30.09.2023 bei der Bezirksregierung Köln) verändern sich leider nicht.
Die Förderung der Sportvereine (zweiter Aufruf) basiert auf einem Weiterleitungsverfahren. Das läuft wie folgt ab:
- Der Antrag musste bis zum 31.07.2023 per Mail gestellt werden.
- Erhalt des Weiterleitungsvertrags (die Bewilligung) durch den KSB.
- Der Durchführungszeitraum (Kaufvorgang) endet spätestens am 15.09.2023 (erster Aufruf: 01.09.2023) und beginnt mit dem Erhalt des Weiterleitungsvertrages. Soweit möglich sind für die Beschaffung/Vergabe mindestens 3 Angebote einzuholen. Das Verfahren und die Ergebnisse sind zu dokumentieren.
- Vorlage des Verwendungsnachweises beim KSB nach Abschluss des Kaufvorgangs spätestens aber bis zum 15.09.2023 (erster Aufruf: 01.09.2023).
- Der KSB kumuliert die einzelnen Verwendungsnachweise der Sportvereine, erstellt einen Gesamtverwendungsnachweis und leitet ihn an die zuständige Bezirksregierung weiter. Auf Basis dessen erhält der Bund die Mittel.
- Auszahlung (bzw. Weiterleitung) der Zuwendung durch den KSB an den Sportverein.
Weitere Informationen und FAQs für Sportvereine unter lsb.nrw
Für weitere Fragen stehen Ihnen beim Kreissportbund Janik Pfeiffer (02202-2003 76) und Henrik Beuning (02202-2003 28) unter digitaloffensive@kreissportbund-rhein-berg.de zur Verfügung.
Kontakt
Janik Pfeiffer
Fachreferent Integration und Inklusion durch Sport