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Aktuelle Nachrichten

Der Vorstand wurde im Umlaufverfahren entlastet

Mit dem Bericht zur Mitgliederversammlung (Berichtsheft) hatten wir aufgrund der aktuellen Corona-Krise und der damit entfallenen Präsenzveranstaltung zur Abstimmung im Umlaufverfahren (Stichtag 22.06.2020) aufgerufen. Die erforderliche Mindestbeteiligung von 50% der stimmberechtigten Mitglieder (240) wurde erreicht, so dass die Abstimmung  der folgenden Tops nach Artikel 2 § 5 Absatz 3 des COVID-19-Abmilderungsgesetzes Gültigkeit erlangt hat.

TOP 1: Genehmigung der Niederschrift der MV vom 23. Mai 2019
TOP 3: Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019
TOP 4: Verabschiedung des Haushaltsplanes für 2020

Die Neuwahlen des geschäftsführenden Vorstandes und der Beisitzer können aufgrund Artikel 2 § 5 Absatz 1 des COVID-19-Abmilderungsgesetzes vom 27.03.2020 erst zur nächsten Mitgliederversammlung im Mai 2021 erfolgen. Bis dahin bleibt der zurzeit amtierende Vorstand im Amt.

Der Vorstand des Kreissportbundes bedankt sich für das Vertrauen und ganz besonders für die Beteiligung an diesem aufwendigen und bisher unüblichen Verfahren der Beschlussfassung zur Mitgliederversammlung.