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Inklusionsscheck NRW 2022
Vereine, Initiativen und Organisationen können seit Februar für Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen eine Pauschale in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Insgesamt stellt das Land 600.000 Euro zur Verfügung, womit bis zu 300 Schecks finanziert werden können. Es werden Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung gefördert.
Im vergangenen Jahr wurden mehr als 200 Inklusionsschecks bewilligt: vom inklusiven Gartenprojekt eines Kleingartenvereins über die barrierefreie Umgestaltung eines Vereinsheims bis hin zu Sportfesten für junge Menschen mit Behinderung.
Interessierte können den Inklusionsscheck unkompliziert und barrierefrei bis zum 30. September 2022 beantragen. Das Ziel der Maßnahmen muss die Inklusion von Menschen mit Behinderung sein.
Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie HIER.